Verbraucher- und Jugendschutz
Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter zum Jugendschutz
Mobile Kommunikation ist heutzutage unverzichtbar. Ein Handy hilft dabei, die vielfältigen Anforderungen in Familie, Freizeit und Beruf zu bewältigen - und darüber hinaus vermittelt es auch Sicherheit. Vor allem junge Menschen sind vom Mobilfunk begeistert. Seine Kontakt- und Unterhaltungsmöglichkeiten gehören zu ihrem Lebensstil.
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Mobilfunkunternehmen tragen eine besondere Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen. Im "Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland zum Jugendschutz im Mobilfunk" bekennen sie sich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Angeboten, die sie in ihrer Entwicklung gefährden oder beeinträchtigen können.
Gemeinsame Standards für den Jugendschutz
Der Verhaltenskodex beschreibt gemeinsame Standards, mit denen die Mobilfunkanbieter dafür Sorge tragen, dass solche Inhalte von Kindern und Jugendlichen nicht frei zugänglich heruntergeladen werden können. Er regelt die mobile Nutzung von Chat-Rooms, den Download von Filmen und Spielen im Hinblick auf den Jugendschutz und die Einsetzung von Jugendschutzbeauftragten in den Unternehmen.
Vereinbarung zum Schutze Minderjähriger
Die Mobilfunkanbieter haben am 06.02.2007 eine Vereinbarung zum Schutze Minderjähriger bei der Nutzung von Handys unterzeichnet. Zur Verwirklichung des europäischen Rahmens werden die mitwirkenden Betreiber und Inhalte-Anbieter Verhaltensregeln zur Selbstkontrolle ausarbeiten.
Premium-Dienste: Verhaltenskodex und Diensteanbieter-Liste
Für einen verbindlichen Standard im Verbraucher- und Jugendschutz sowie bestmögliche Kosten- und Anbieter-Transparenz haben Mobilfunk- und Inhalte-Anbieter ein verbindliches Regelwerk für Premium-Dienste entwickelt. Premium-Dienste beinhalten eine Vielzahl von Leistungen wie Klingeltöne, Logos, Gewinnspiele oder Voting, die über einen Drittanbieter von unserem Mobilfunkpartner E-Plus angeboten werden. Diese Dienste können über entsprechende Kurzwahlnummern einzeln oder im Abonnement angefordert werden. Die Übermittlung der Anforderung solcher Dienste an den Drittanbieter über entsprechende Kurzwahlnummern stellt eine Telekommunikationsdienstleistung von unserem Mobilfunkpartner E-Plus dar. Für die Ausgestaltung des Dienstes und dessen Bewerbung ist allein der Drittanbieter verantwortlich. Fragen und Reklamationen zu den Diensten und deren Abrechnung sind daher direkt an den Drittanbieter zu richten.
Neues Internetangebot: "Jugend und Handy"
Informationen rund um den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit dem Handy bietet die Internetpräsenz "Jugend und Handy". Die Website informiert umfassend über Funktionen und Möglichkeiten, aber auch Problemfelder der Handynutzung. Dieses Angebot ist das Ergebnis der im Oktober 2007 in Zusammenarbeit mit dem rheinland-pfälzischen Bildungs- und Jugendministerium und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) erstellten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.
Kostenlose Jugendschutz-Hotline 22988
Für Fragen rund um den Jugendschutz steht seit Oktober 2008 die kostenlose Jugendschutzhotline 22988 zur Verfügung, die ohne Vorwahl aus dem Mobilfunknetz erreichbar ist. Darüber kann auch eine Internetsperre eingerichtet werden (inklusive WAP und MMS). Dieses Angebot ist das Ergebnis der Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter, die im Oktober 2007 in Zusammenarbeit mit dem rheinland-pfälzischen Bildungs- und Jugendministerium und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) erstellt wurde.



