Erklärung zur Barrierefreiheit für den ALDI TALK Webshop
1. Voraussetzungen
Als Unternehmen sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
2. Aktueller Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.
3. Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
Im ALDI TALK Webshop werden elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Smartwatches und Zubehör für Verbraucher zum Kauf angeboten. Darüber hinaus werden sogenannte Starter-Sets und Mobilfunkdienstleistungen zum Vertragsabschluss vermittelt.
4. Konformitätsstatus
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.1 Level AA.
Die Einhaltung der Anforderungen wurde im Rahmen einer Selbstbeurteilung am 24.06.2025 überprüft. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.1 Level AA). Für PDF-Dokumente ab Juni 2025 wird der internationale Standard PDF/UA-1 und WCAG 2.1 beachtet.
Der ALDI TALK Webshop hat gegenüber dem durch die WCAG 2.1 Level AA abgebildeten Konformitätslevel den Status: teilweise konform. Die folgenden Maßnahmen wurden zur barrierefreien Gestaltung des Webshops ergriffen:
- Bedienbarkeit über die Tastatur
- Nutzung barrierearmer Formulare
- Setzen von Alt-Texten bei Bildern und Grafiken
- Verlinkung von Rechtstexten
- Videoinhalte verfügen über einen Untertitel
- Überprüfung und Optimierung der Vorlesen-Funktion
- Strukturierter HTML-Code mit semantischen Auszeichnungen
- Visuelle Wahrnehmbarkeit durch kontrastreiche Gestaltung und skalierbare Inhalte
Die Ausgestaltung der Website ermöglicht grundsätzlich die Nutzung mit unterstützenden Technologien, wie z. B. Screenreadern.
Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unserer Website zur Verfügung. Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir haben unsere Website entsprechend den im weiteren Text beschriebenen Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert.
Unsere Website ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte und teilweise fehlen Alternativtexte
- Nicht für alle Formularelemente sind die Beschriftungen programmatisch ermittelbar
- Nicht alle Formularfelder werden über eine Autovervollständigung automatisch ausgefüllt
- Teilweise ist die Fokus-Reihenfolge nicht nachvollziehbar und der Tastaturfokus nicht gut sichtbar
- Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen
- PDF-Dokumente, die vor Juni 2025 veröffentlich wurden, sind nicht barrierefrei
- Kontraste, die aufgrund der Markensprache nicht das Minimum erfüllen
- Die Hierarchie der Überschriften wird nicht immer stringent über H1 bis H6 gekennzeichnet
- Chatbot
Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Website. Leider konnten wir aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
5. Technologieabhängigkeit
Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML
6. Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde für das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.
(Stand: Juni 2025)